Krankheitskosten mit E-Rezept absetzen: Das musst du jetzt wissen!

📑 Inhaltsverzeichnis

  1. Was zählt als Krankheitskosten?
  2. Was ist ein E-Rezept?
  3. Was sagt das Finanzamt zu E-Rezepten?
  4. Welche Nachweise werden anerkannt?
  5. Praktische Tipps für deine Steuererklärung
  6. Fazit: So holst du dir Geld zurück

Die Digitalisierung macht auch vor der Apotheke nicht halt: Immer mehr Rezepte werden mittlerweile elektronisch ausgestellt – sogenannte E-Rezepte. Was viele aber nicht wissen: Auch Krankheitskosten, die über ein E-Rezept abgerechnet wurden, kannst du steuerlich geltend machen. Seit dem Veranlagungsjahr 2024 hat das Finanzministerium hierzu klare Vorgaben gemacht. In diesem Beitrag erfährst du Schritt für Schritt, wie du deine Krankheitskosten richtig absetzt – und welche Nachweise du brauchst.

1. Was zählt als Krankheitskosten?

Zunächst ein kurzer Überblick: Zu den absetzbaren Krankheitskosten gehören z. B.:

  • Rezeptpflichtige Medikamente
  • Zuzahlungen bei Medikamenten
  • Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Einlagen
  • Fahrten zum Arzt oder zur Behandlung
  • Heilpraktikerleistungen (wenn medizinisch notwendig)

Diese Ausgaben gelten als außergewöhnliche Belastungen – du kannst sie in deiner Steuererklärung angeben, sofern sie über die zumutbare Belastung hinausgehen.

2. Was ist ein E-Rezept?

Das E-Rezept ersetzt seit 2022 nach und nach das klassische rosa Papierrezept. Statt einem Zettel bekommst du einen QR-Code, der in der Apotheke eingescannt wird – entweder per App oder Ausdruck.

Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept in ganz Deutschland verpflichtend für gesetzlich Versicherte, wenn Medikamente verschrieben werden. Die Vorteile: Es geht schneller, ist sicherer und einfacher zu verwalten.

3. Was sagt das Finanzamt zu E-Rezepten?

Im April 2025 hat das Bundesfinanzministerium offiziell klargestellt:
👉 Krankheitskosten, die mit einem E-Rezept entstanden sind, sind genauso steuerlich absetzbar wie bei einem klassischen Rezept.

Aber Achtung: Damit das Finanzamt diese Ausgaben anerkennt, musst du den Nachweis richtig führen.

4. Welche Nachweise werden anerkannt?

Damit deine Krankheitskosten beim Finanzamt durchgehen, brauchst du zwei Dinge:

Rechnung oder Quittung von der Apotheke
Diese muss enthalten:

  • Name des Medikaments
  • Preis
  • Ausstellungsdatum
  • Name der Apotheke

Kopie des E-Rezepts oder der Rezeptdaten
Das ist entweder:

  • ein Ausdruck des QR-Codes vom Arzt
  • ein Screenshot aus deiner E-Rezept-App
  • oder ein PDF, das du von der Krankenkasse bekommen hast

Tipp: Manche Apotheken bieten automatisch einen sogenannten „steuerlich anerkannten Beleg“ an – diesen solltest du immer mitnehmen oder speichern.

5. Praktische Tipps für deine Steuererklärung

  • Sammle alle Belege über das Jahr hinweg – am besten digital in einem Ordner
  • Nutze eine Steuersoftware, die den Bereich „außergewöhnliche Belastungen“ automatisch berechnet
  • Bei mehreren Rezepten: Eine Excel-Tabelle mit Datum, Medikament, Kosten spart Zeit beim Eintragen
  • Falls du unsicher bist: Frag deine Steuerberatung – auch digitale Nachweise wie E-Rezepte müssen nicht ausgedruckt, aber vollständig sein

6. Fazit: So holst du dir Geld zurück

Auch in der digitalen Welt kannst du deine Gesundheitskosten beim Finanzamt geltend machen – E-Rezept hin oder her. Entscheidend ist nur, dass du die richtigen Nachweise lieferst.
Wenn du organisiert bist und deine Belege sauber sammelst, kannst du dir mehrere hundert Euro im Jahr zurückholen. Also: QR-Code nicht nur einlösen – sondern auch fürs Finanzamt sichern!

Von Erhan D.

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